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Taxi Andreas Neumann
Clara-Zetkin-Straße 10
18209 Bad Doberan

 

Telefon: 038203/17817

Handy: 0170/3802945

E-Mail: taxineumi@gmx.de

Telefax: 038203/17971

 

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

 

Tarife

 

Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung.

Außerhalb des Pflichtfahrbereiches sind die Fahrpreise verhandelbar.

Taxitarif Landkreis Rostock

 

Außzug aus der seit dem 01.01.2021 geltenden Verordnung. 

Taxi-Tarif-Ordnung vom 18.11.2020 des Landrates des Landkreises Rostock

Der Pflichtfahrbereich für die Taxen des Landkreises Rostock beträgt 50 km, innerhalb der Landkreisgrenzen, ausgehend vom Betriebssitz der Taxiunternehmer.

Im Verkehr mit Taxen sind im Landkreis Rostock folgende Tarife im Pflichtfahrgebiet anzuwenden:

  • Grundtarif 3,80 € / Tag  (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr)     4,00€ / Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr)
  • Zuschlag    6,00 EUR  Tag / Nacht , für Großraumtaxi (mehr als 4 Fahrgäste)   
  • Kilometertarif:
  •         Tag  6:00 - 22:00 Uhr        Nacht 22:00 - 6:00 Uhr
    • 1.- 5. km  3,00  €            3,20 €
    • ab 6. km  1,80  €            2,00 €
    • ab 20.km 1,50  €            1,70 €
    • Schalttakt / Fortschaltstufe 0,10 €
    • Wartetarif pro Stunde 30,00 €
    • Ab  dem 50. km frei verhandelbarer Tarif
  • Bei Bestellung, aber nicht Inanspruchnahme, ist folgendes zu entrichten: 
  • Grundtarif + Großraumtarif, wenn Großraum geordert wurde + 1,30 € / km zuzügl. Wartezeit , nach   Eintreffen am Einsatzort, aber erst nach Anmeldung bei der Bestellerin bzw. dem Besteller oder         5 Minuten nach dem vereinbartem Termin   
  • Die Anfahrt zum Fahrgast innerhalb der Gemeinde einschließlich ihrer Ortsteile, in der das Taxiunternehmen seinen Betriebssitz hat, bleibt frei.
  • Anfahrt nach außerhalb der Betriebssitzgemeinde 1,30 €/km Tag / Nacht
    • Der Zuschlag für ein Großraumtaxi wird erst bei einer Beförderung ab 5 Personen oder durch ausdrückliche Bestellung erhoben.
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